1. Einleitung: Martinus Neulen – Mein Ur-Ur-Ur-Ur-Urgroßvater im Zwielicht der Geschichte
Die Geschichte des Martinus Neulen (1712-1772), eines direkten Vorfahren, wirft ein faszinierendes, aber auch zutiefst widersprüchliches Licht auf das 18. Jahrhundert. Als Ur-Ur-Ur-Ur-Urgroßvater des Anfragenden verbindet sein Schicksal eine persönliche Familiengeschichte mit den komplexen Realitäten einer vergangenen Epoche. Im Zentrum dieser Untersuchung steht die Frage nach seiner „Schuld oder Unschuld“, eine Dichotomie, die durch die historischen Aufzeichnungen selbst aufgeworfen wird: Wie konnte ein Mann, der ein hohes öffentliches Amt bekleidete und mit der Rechtsprechung betraut war, gleichzeitig Teil einer berüchtigten kriminellen Vereinigung sein?1
Die Beantwortung dieser zentralen Frage erfordert mehr als eine bloße Aufzählung von Fakten. Sie verlangt eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem sozio-legalen Kontext des 18. Jahrhunderts, insbesondere den Justizpraktiken und der Art der Beweiserhebung während der sogenannten Bockreiterprozesse.1 Die persönliche Verbindung zu Martinus Neulen verleiht dieser historischen Untersuchung eine besondere Dimension. Es geht nicht nur darum, eine historische Figur zu beleuchten, sondern auch darum, ein umfassendes Verständnis für einen komplexen Vorfahren zu entwickeln, dessen Leben im „Zwielicht der Geschichte“ steht. Dies bedeutet, dass eine einfache moralische Verurteilung oder Freisprechung kaum möglich sein wird, sondern vielmehr eine nuancierte Interpretation der damaligen Gegebenheiten erforderlich ist, um sein Schicksal und die damit verbundenen Anschuldigungen zu begreifen.
2. Das öffentliche Leben: Schöffe der Herrlichkeit Rimburg
Martinus Neulen wurde am 18. September 1712 in Hofstatt, Herzogenrath, geboren und am folgenden Tag, dem 19. September 1712, in Merkstein katholisch getauft. Seine Eltern waren Joes Neulen (1677-1754) und Maria Dauven (-1732).1 Er lebte im Weiler Finckenrath bei Herzogenrath, innerhalb der damaligen Herrlichkeit Rimburg.1 Im Laufe seines Lebens heiratete er am 28. Januar 1744 Anne Marie Königs in Merkstein, mit der er einen Sohn, Johannes Martinus Neulen (geb. 1758), hatte.1
Aus diesen eher bescheidenen Anfängen stieg Martinus Neulen zu einer Person von gesellschaftlichem Ansehen auf. Er wurde zum Schöffen der Herrlichkeit Rimburg ernannt.1 Als Schöffe bekleidete er ein Amt von erheblicher juristischer Vollmacht. Zusammen mit dem Schultheißen bildete er das Gericht und war befugt, „über Leib und Leben der Bürger [zu] urteilen“, wobei Todesurteile allerdings der Bestätigung durch den Hochdrossard bedurften.1 Die Tatsache, dass Martinus Neulen, der aus einem spezifischen Weiler stammte, eine so mächtige offizielle Rolle in derselben Herrlichkeit erlangte, deutet auf einen bemerkenswerten sozialen Aufstieg und ein hohes Maß an Vertrauen innerhalb seiner lokalen Gemeinschaft hin. Er wurde als eine Säule des Rechtssystems wahrgenommen, was seine angeblichen späteren kriminellen Aktivitäten umso widersprüchlicher erscheinen lässt und eine tiefe gesellschaftliche Diskrepanz offenbart, die für die Frage nach seiner Schuld oder Unschuld von zentraler Bedeutung ist.
Die folgende Zeittafel fasst die wichtigsten Lebensdaten von Martinus Neulen zusammen:
Zeittafel Martinus Neulen (Auszug)
| Datum | Ereignis | Ort | Alter |
| 18. September 1712 | Geburt | Hofstatt – Herzogenrath | 0 |
| 19. September 1712 | Taufe | Merkstein – Herzogenrath | 0 |
| 6. Juni 1732 | Tod seiner Mutter Maria Dauven | Hofstatt – Herzogenrath | 19 |
| 28. Januar 1744 | Eheschließung mit KÖNIGS Anne Marie | Merkstein – Herzogenrath | 31 |
| 10. Juni 1754 | Tod seines Vaters Joes Neulen | Merkstein | 41 |
| 3. April 1758 | Geburt seines Sohnes NEULEN Johannes Martinus | Merkstein – Herzogenrath | 45 |
| Frühjahr 1772 | Verhaftung und Inhaftierung | Burg Rimburg | 59 |
| 13. April 1772 | Unterziehung der „schärferen Prüfung“ (Folter) | Burg Rimburg | 59 |
| 14. April 1772 | Tod durch Suizid im Gefängnis | Merkstein-Rimburg | 59 |
| 16. April 1772 | Posthume Bestrafung des Leichnams | Rimburg | – |
3. Das verborgene Leben: Anschuldigungen und die Bockreiterbande
Hinter der Fassade des angesehenen Amtsträgers und Richters verbarg Martinus Neulen ein angeblich zweites, kriminelles Leben. Die vorliegenden Dokumente legen nahe, dass er bereits in der ersten Bockreiterbande aktiv war, die zwischen 1726 und 1745 in der Region zwischen Maas und Rhein ihr Unwesen trieb.1 Einer Verhaftung konnte er damals durch Flucht entgehen.1
Bemerkenswerterweise stieg er nach dieser frühen Erfahrung nicht nur in der zweiten Bockreiterbande (1762-1774) unter der Führung von Joseph Kirchhoffs auf, sondern bekleidete dort sogar die Position eines „Feldwebels“ oder Sergeant-Majors.1 Dies stellte eine Führungsposition innerhalb der kriminellen Hierarchie dar.1 Die Widersprüchlichkeit zwischen seiner öffentlichen Rolle als Schöffe, einem Hüter des Gesetzes, und seiner angeblichen Führungsposition in einer kriminellen Organisation ist frappierend und bildet den Kern der Frage nach seiner Schuld oder Unschuld.1
Die mutmaßliche Beteiligung Neulens an zwei unterschiedlichen Phasen der Bockreiteraktivitäten, die durch eine Zeit der Flucht getrennt waren, deutet auf ein tiefer verwurzeltes, möglicherweise habitualisiertes, kriminelles Muster hin, das über einen einmaligen Vorfall hinausgeht. Sein Aufstieg zum „Feldwebel“ in der zweiten Bande impliziert nicht nur eine einfache Mitgliedschaft, sondern ein erhebliches Engagement und eine führende Rolle. Diese langjährige, hochrangige angebliche Beteiligung, insbesondere nach einer früheren Beinahe-Verhaftung, verschärft den Kontrast zu seiner öffentlichen Rolle als Rechtspfleger erheblich. Sollten diese Anschuldigungen zutreffen, würde dies auf eine tiefgreifende Doppellebigkeit hindeuten; sollte er unter Zwang gehandelt haben, würde dies den immensen Druck des damaligen Rechtssystems verdeutlichen.
4. Verhaftung, „Schärfere Prüfung“ und Geständnis
Im Frühjahr 1772 endete Martinus Neulens Doppelleben abrupt mit seiner Verhaftung und Inhaftierung auf Burg Rimburg.1 Prozessdokumente aus dieser Zeit beschreiben ihn als einen „mittelmäßig kleinen Mann, Träger einer Perücke“, der „überall in die Häuser ging und Feldwebel in der Kompanie der Gauner war“.1
Der entscheidende Wendepunkt in seiner Inhaftierung ereignete sich am 13. April 1772, als Martinus Neulen der „schärferen Prüfung“ – der Folter – unterzogen wurde.1 Unter dieser extremen physischen und psychischen Nötigung „gestand er seine Mitgliedschaft in der Bande und die Beteiligung an Diebstählen sowie anderen Verbrechen“.1
Die Tatsache, dass Neulen sein Geständnis unter Folter ablegte, ist von fundamentaler Bedeutung für die Beurteilung seiner Schuld oder Unschuld. Im Rechtssystem des 18. Jahrhunderts galt ein Geständnis, oft als „Königin der Beweise“ bezeichnet, als höchste Form des Beweises. Die damalige Praxis sah vor, Folter einzusetzen, um eben solche Geständnisse zu erzwingen. Aus moderner historischer und rechtlicher Perspektive sind jedoch unter Zwang erlangte Geständnisse grundsätzlich als unzuverlässig anzusehen. Individuen waren in solchen Situationen oft bereit, alles zu gestehen, um die Schmerzen zu beenden, unabhängig davon, ob sie die Taten tatsächlich begangen hatten. Dies verändert die Interpretation seines Geständnisses grundlegend: Es wird von einem direkten Beweis seiner Schuld zu einem kritischen Beleg für die Natur des damaligen Justizprozesses selbst. Es verdeutlicht die systemischen Mängel, die zu Fehlurteilen führen konnten, unabhängig von der tatsächlichen Schuld des Angeklagten.
5. Das tragische Ende: Suizid und posthume Entehrung
Einen Tag nach seiner Folter, am 14. April 1772, im Alter von 59 Jahren, wurde Martinus Neulen tot in seiner Zelle auf Burg Rimburg aufgefunden.1 Er hatte sich mit einem selbstgefertigten Seil aus Stroh und Heu erhängt.1 Seine Motivation war klar: „Um der zu erwartenden grausamen Strafe zu entgehen“, nahm er sein Schicksal selbst in die Hand.1
Doch selbst der Tod bot keine Erlösung vor der Härte des damaligen Rechtssystems. Gemäß den Gesetzen jener Zeit wurde auch der tote Körper Neulens bestraft.1 Am 16. April 1772 wurde seine Leiche zur Abschreckung durch die Straßen von Rimburg geschleift und anschließend an einem Bein am Galgen aufgehängt.1 Dies war eine zutiefst „entehrende Strafe“, die darauf abzielte, das Andenken des Verurteilten zusätzlich zu beschmutzen und als öffentliche Warnung zu dienen, selbst über den Tod hinaus.1 Der zeitgenössische Chronist Sleinada notierte dazu knapp: „hatte sich im Gefängnis mit Heu erwürgt, und deshalb wurde er herausgeschleppt und an einem Bein aufgehängt“.1
Martinus Neulens Suizid, insbesondere die Verwendung eines improvisierten Seils aus Stroh und Heu, ist ein verzweifelter Akt der Selbstbestimmung, um weiterem Leid und der unausweichlichen „grausamen Strafe“ zu entgehen. Dies offenbart eine bewusste Entscheidung, seinen eigenen Tod der langwierigen Qual und dem öffentlichen Spektakel einer Hinrichtung vorzuziehen. Die nachfolgende posthume Bestrafung – das Schleifen und Aufhängen seiner Leiche – war nicht nur eine Bestrafung des Körpers, sondern ein tiefgreifender Akt sozialer Degradierung. Sie war darauf ausgelegt, seine Ehre zu zerstören und als furchteinflößendes öffentliches Abschreckungsmittel zu dienen, selbst nach seinem Ableben. Dies beleuchtet die extreme punitive Natur des Justizsystems des 18. Jahrhunderts, das nicht nur den lebenden Kriminellen, sondern auch dessen Andenken und dessen Nachkommen zu bestrafen suchte, was den Ruf der Familie über Generationen hinweg beeinträchtigen konnte.
6. Historische Einordnung: Die Bockreiterprozesse und die Justiz des 18. Jahrhunderts
Die Geschichte des Martinus Neulen ist untrennbar mit dem Phänomen der Bockreiter verbunden, einer Reihe von kriminellen Banden, die im 18. Jahrhundert zwischen Maas und Rhein aktiv waren.1 Die Zeit der Bockreiterprozesse, die bis 1780 andauerten, war geprägt von „harten Verhörmethoden und summarischen Urteilen“.1 Die schiere Anzahl der Hinrichtungen ist erschreckend: Bis 1780 wurden insgesamt 326 Männer und Frauen im Zusammenhang mit den Bockreitern hingerichtet.1
Ein kritisches Problem dieser Prozesse war die Art der Beweisführung. Es besteht die erhebliche Möglichkeit, dass Anschuldigungen gegen Neulen, wie auch gegen viele andere, aus Geständnissen resultierten, die andere Angeklagte unter Folter abgaben.1 Ein prominentes Beispiel hierfür ist der angeblich Anführer Joseph Kirchhoffs, der trotz Beteuerung seiner Unschuld am 11. Mai 1772 hingerichtet wurde.1 Dies unterstreicht die Unzuverlässigkeit der unter Zwang erlangten Geständnisse und die Härte der damaligen Urteile. Die „historische Wahrheit über die Bockreiter liegt oft im Dunkeln und wird von Legendenbildung überlagert“.1
Die hohe Zahl der Hinrichtungen (326 Personen bis 1780) in den Bockreiterprozessen, kombiniert mit dem weit verbreiteten Einsatz von Folter und der Möglichkeit, dass Anschuldigungen aus erzwungenen Geständnissen Dritter resultierten (wie das Beispiel Kirchhoffs nahelegt), weist auf eine systemische Justizkrise hin, die über individuelle kriminelle Handlungen hinausgeht. Dieser Kontext ist entscheidend für das Verständnis von Neulens Fall: Seine „Schuld“ könnte eher ein Produkt einer brutalen, auf Effizienz ausgerichteten Rechtsmaschine gewesen sein, die verzweifelt versuchte, wahrgenommene Bedrohungen zu unterdrücken, als das Ergebnis unwiderlegbarer Beweise für seine tatsächlichen Taten. Die explizite Feststellung, dass die „historische Wahrheit oft im Dunkeln liegt und von Legendenbildung überlagert wird“, bedeutet, dass die offizielle Darstellung der damaligen Zeit möglicherweise nicht die objektive Realität widerspiegelt, was eine grundlegende erkenntnistheoretische Herausforderung für die Bestimmung von Neulens „Schuld oder Unschuld“ darstellt.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Bockreiterprozesse:
Die Bockreiterprozesse im Überblick
| Aspekt | Beschreibung |
| Zeitraum der Bandenaktivität | Erste Bande (1726-1745), Zweite Bande (1762-1774) 1 |
| Zeitraum der Prozesse | Bis 1780 1 |
| Anzahl der Hinrichtungen | 326 Männer und Frauen 1 |
| Verhörmethoden | Harte Verhörmethoden, „schärfere Prüfung“ (Folter) 1 |
| Urteilsfindung | Summarische Urteile 1 |
| Problem der Beweisführung | Möglichkeit erzwungener Geständnisse (auch von Dritten) 1 |
| Bekannte Fälle | Joseph Kirchhoffs (hingerichtet trotz Unschuldsbeteuerung) 1 |
7. Schuld oder Unschuld? Eine kritische Bewertung
Die Frage nach Martinus Neulens Schuld oder Unschuld ist, wie die vorangegangene Analyse zeigt, nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. Die Beweislage, wie sie uns aus den historischen Dokumenten überliefert ist, muss kritisch hinterfragt werden.
Argumente für die Schuld (aus Sicht des 18. Jahrhunderts):
Die damaligen Gerichte sahen seine Schuld als erwiesen an, basierend auf mehreren Punkten: seine angebliche langjährige Beteiligung an beiden Bockreiterbanden, sein Aufstieg zum „Feldwebel“ und, am wichtigsten, sein Geständnis unter Folter.1 Für die Justiz des 18. Jahrhunderts war ein Geständnis, selbst wenn es unter Zwang erfolgte, oft der entscheidende Beweis für die Schuld.
Argumente für Zweifel und Unzuverlässigkeit der Beweise:
Aus heutiger Sicht sind diese „Beweise“ jedoch problematisch. Der zentrale Punkt ist, dass Neulens Geständnis unter der „schärferen Prüfung“, also Folter, erzwungen wurde.1 Moderne Rechtsprinzipien und historische Forschung sind sich einig, dass unter Folter erlangte Aussagen keine verlässlichen Indikatoren für tatsächliche Schuld sind. Menschen gestehen unter solchem Druck oft alles, um die Qualen zu beenden, unabhängig von der Wahrheit. Die psychische und physische Nötigung, die mit der Folter einhergeht, untergräbt die Glaubwürdigkeit jeder daraus resultierenden Aussage vollständig.
Darüber hinaus muss Neulens Fall im Kontext der gesamten Bockreiterprozesse gesehen werden. Die systematische Anwendung harter Verhörmethoden und die hohe Zahl summarischer Urteile und Hinrichtungen (326 Personen) deuten auf ein Justizsystem hin, das eher auf die schnelle Verurteilung und Abschreckung als auf eine sorgfältige Wahrheitsfindung ausgerichtet war.1 Die Möglichkeit, dass Anschuldigungen gegen Neulen auch aus unter Folter erzwungenen Geständnissen
anderer Angeklagter stammten, wie es im Fall von Joseph Kirchhoffs, der trotz Unschuldsbeteuerung hingerichtet wurde, vermutet wird, verstärkt die Zweifel an der Verlässlichkeit der gesamten Beweisführung.1
Das zentrale Paradox von Neulens Leben – Schöffe und angeblicher Krimineller – zwingt zu einer Neubewertung des Begriffs der „Schuld“ in diesem historischen Kontext. Da sein Geständnis unter Folter erlangt wurde und weitere Anschuldigungen möglicherweise aus ähnlich erzwungenen Aussagen stammten, ist es nach modernen Gerechtigkeitsstandards unmöglich, seine faktische Schuld eindeutig festzustellen. Vielmehr muss die Schlussfolgerung gezogen werden, dass seine „Schuld“, wie sie in den historischen Dokumenten festgehalten ist, untrennbar mit den brutalen Justizpraktiken des 18. Jahrhunderts verbunden und möglicherweise sogar durch diese konstruiert wurde. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass er „unschuldig“ war, sondern hebt vielmehr die Unmöglichkeit hervor, seine Schuld unter solchen Umständen zweifelsfrei zu beweisen, wodurch die Frage von einer einfachen binären Entscheidung zu einem komplexen historischen und ethischen Dilemma wird.
8. Fazit: Das Vermächtnis eines widersprüchlichen Lebens
Martinus Neulens Leben war zweifellos von tiefgreifenden Widersprüchen geprägt, gefangen zwischen seiner öffentlichen Pflicht als Schöffe und den schwerwiegenden Anschuldigungen einer kriminellen Aktivität als „Feldwebel“ der Bockreiterbande.1 Die Analyse seines Schicksals verdeutlicht die entscheidende Rolle der Folter bei der Erlangung seines Geständnisses und die systemischen Mängel der Justiz des 18. Jahrhunderts, die durch harte Verhörmethoden und summarische Urteile gekennzeichnet war.1
Während die historischen Aufzeichnungen, basierend auf seinem erzwungenen Geständnis, seine „Schuld“ nahelegen, machen die Umstände seiner Verurteilung eine definitive moralische oder faktische Beurteilung nach heutigen Maßstäben unmöglich. Seine Geschichte ist ein eindringliches Beispiel für die Härte und oft willkürliche Natur der Justiz im Ancien Régime, wo die Wahrheit oft dem Druck des Systems weichen musste.
Für seine Nachfahren ist die Geschichte des Martinus Neulen nicht einfach eine Erzählung von Verurteilung oder Freispruch. Vielmehr ist sie eine Einladung, sich kritisch mit einer komplexen Vergangenheit auseinanderzusetzen, die Kräfte zu verstehen, die individuelle Schicksale prägten, und über die Entwicklung rechtlicher und ethischer Standards nachzudenken. Sein Vermächtnis ist eines der historischen Mehrdeutigkeit und eine Mahnung an die menschlichen Kosten repressiver Justizsysteme. Es ist eine Geschichte, die dazu anregt, die Vergangenheit nicht nur zu bewerten, sondern auch zu verstehen und aus ihr zu lernen.