so ist die Urkunde überschrieben. Diese Quellentexte beschreiben die gerichtliche Rektifikation (Korrektur) eines Geburtsregistereintrags aus dem Jahr 1854, welche 1868 vor dem Königlichen Landgericht Aachen verhandelt wurde. Die Antragsteller, die Eheleute Johann und Magdalena Egener aus Burtscheid, ersuchten die Korrektur der Geburtsurkunde ihres Sohnes Heinrich, da der Name der Mutter fälschlicherweise als „Helena Thimmes“ statt des korrekten Namens „Magdalena Corban“ eingetragen worden war. Das Gericht erkannte den Irrtum als bewiesen an, da die Heirats- und Geburtsurkunden der Mutter die korrekte Identität belegten, und ordnete die entsprechende Änderung im Zivilstandsregister an. Die Familie Egener wurde als „Armensache“ behandelt, was bedeutete, dass ihnen die Prozesskosten weitgehend erlassen wurden, obwohl sie die Kosten für die Rektifikation selbst trugen. Die Dokumente bieten einen detaillierten Einblick in die preußische Gerichtspraxis des 19. Jahrhunderts bei der Korrektur von Personenstandsfehlern.